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Recht & Steuern

Kurtaxe Ostsee: Pflichten für Ferienwohnungs-Vermieter

Kurtaxe an der Ostsee: wer zahlt, wer meldet, wie hoch die Kurabgabe in SH und MV ist — mit belegten Gemeinde-Beispielen und Meldeschein-Anleitung.

· 9 Min. Lesezeit · Von Mika Wille

Die Kurtaxe an der Ostsee — offiziell Kurabgabe — ist keine Landessteuer, sondern Gemeindesache: Jedes Ostseebad legt Höhe, Saisonzeiten und Befreiungen in einer eigenen Satzung fest, auf Grundlage der Kommunalabgabengesetze von Schleswig-Holstein (§ 10 KAG) und Mecklenburg-Vorpommern (§ 11 KAG M-V). Schuldner ist der Gast — du als Vermieter bist aber der Einzugsverpflichtete: Du meldest die Übernachtungen, ziehst die Abgabe ein, führst sie an die Kurverwaltung ab und haftest dafür. In den belegten Gemeinde-Beispielen dieses Artikels liegen die Hauptsaison-Sätze 2026 zwischen 3,00 € und 3,70 € pro Person und Nacht. Dieser Artikel erklärt dir die Systematik dahinter — damit du die Satzung deiner Gemeinde lesen kannst wie eine Checkliste — und zeigt, wie du Meldeschein und Abrechnung so automatisierst, dass daraus keine Wochenaufgabe wird.

Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Systematik und nennt belegte Beispiele, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Verbindlich ist ausschließlich die Kurabgabesatzung deiner Gemeinde und die Auskunft deiner Kurverwaltung.

Was ist die Kurabgabe — und was ist sie nicht?

Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe, mit der Kur- und Erholungsorte die Kosten ihrer touristischen Infrastruktur auf die Gäste umlegen — Strandreinigung, DLRG-Türme, Promenaden, Veranstaltungen, Toiletten. Sie ist eine Gegenleistungs-Abgabe: Der Gast zahlt und bekommt dafür Nutzungsrechte, meist verbrieft in einer Gästekarte.

Genau darin liegt der Unterschied zu einer Übernachtungssteuer wie der Hamburger Kultur- und Tourismustaxe: Die ist eine Steuer ohne konkrete Gegenleistung, wird vom Beherbergungsbetrieb geschuldet und beim Finanzamt angemeldet. Die Kurabgabe dagegen schuldet der Gast, sie fließt an die Gemeinde bzw. Kurverwaltung, und du bist nur die Einzugsstelle. Wie das Hamburger Modell funktioniert, habe ich im Artikel zur Übernachtungssteuer in Hamburg aufgeschrieben — wer in beiden Welten vermietet, sollte die beiden Systeme nicht verwechseln.

Zwei Begriffe, die oft durcheinandergehen:

  • Kurabgabe (auch Kurtaxe, Gästebeitrag): zahlt der Gast pro Übernachtung, du ziehst sie ein.
  • Tourismusabgabe (auch Fremdenverkehrsabgabe): zahlen ortsansässige Unternehmen — auch Vermieter — als Beitrag zu den Tourismuskosten der Gemeinde. Viele Ostseebäder erheben beides in getrennten Satzungen; die Tourismusabgabe ist dein eigener Kostenpunkt und läuft nicht über den Gast.

Wer zahlt die Kurtaxe — und wer meldet sie?

Kurz: Der Gast schuldet, du meldest, ziehst ein, führst ab — und haftest. Diese Rollenverteilung wird nicht in jeder Satzung neu erfunden, sondern kommt direkt aus den Landesgesetzen.

In Schleswig-Holstein regelt § 10 KAG, dass Gemeinden eine Kurabgabe von ortsfremden Personen erheben dürfen — und dass, wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, per Satzung verpflichtet werden kann, „die beherbergten Personen zu melden sowie die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen". Der entscheidende Halbsatz: Der Wohnungsgeber „haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung". In Mecklenburg-Vorpommern steht die Parallele in § 11 KAG M-V; seit 2020 können dort auch Orte außerhalb klassischer Kurorte als Tourismusort eine Kurabgabe erheben, und die Satzung kann Befreiungen aus wichtigem Grund vorsehen.

Praktisch bedeutet die Haftung: Vergisst du, die Kurabgabe beim Gast zu kassieren, ist das dein Problem, nicht das der Gemeinde — sie kann den Betrag per Bescheid von dir fordern. Deshalb gehört die Kurabgabe von Anfang an in deinen Buchungsprozess: entweder als ausgewiesener Aufschlag bei der Buchung oder als Position beim Check-in, aber nie als Punkt, an den du dich „später erinnern" willst.

Wie hoch ist die Kurtaxe an der Ostsee? Belegte Beispiele

Einen Ostsee-Satz gibt es nicht — jede Gemeinde kalkuliert ihre Abgabe selbst, deshalb sind die Unterschiede real und keine Rundungsfehler. Die folgenden vier Beispiele sind mit den offiziellen Angaben der Orte belegt (Stand 2026):

OrtHauptsaisonNebensaisonKinder befreitQuelle
Timmendorfer Strand (SH)3,50 € (01.05.–30.09.)2,00 €bis 18 JahreGemeinde-FAQ
Scharbeutz/Haffkrug (SH)3,50 € (15.05.–14.09.)1,90 €bis 18 JahreOstseeCard-Übersicht
Kühlungsborn (MV)3,00 € (01.05.–30.09.)1,60 €bis 16 JahreStadt Kühlungsborn
Kaiserbäder Usedom: Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin (MV)3,70 € (01.04.–31.10.)2,90–3,00 €bis 6 JahreUsedomCard-Übersicht

Alle Beträge gelten pro Person und Übernachtung. An der Tabelle siehst du die drei Stellschrauben, an denen sich Satzungen unterscheiden:

  • Saisonzonen: Jede Gemeinde definiert Haupt- und Nebensaison selbst — Scharbeutz startet die Hauptsaison Mitte Mai, die Kaiserbäder schon am 1. April. Manche Orte haben drei oder mehr Zonen.
  • Befreiungen: Kinder sind fast überall befreit, aber die Altersgrenze schwankt zwischen 6 und 18 Jahren. Auch Regelungen für Schwerbehinderte (in Kühlungsborn etwa ab GdB 100 samt Begleitperson) oder beruflich veranlasste Aufenthalte sind reine Satzungssache — es gibt keine ostseeweite Geschäftsreisenden-Befreiung.
  • Zählweise: Ob der Anreisetag mitzählt oder An- und Abreisetag zusammen als ein Tag gelten, regelt ebenfalls die Satzung — auch das solltest du einmal nachlesen, bevor du kalkulierst.

Beispielrechnung (frei gewähltes Szenario): Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem 10-jährigen Kind bleibt im Juli sieben Nächte in deiner Ferienwohnung in Kühlungsborn. Kurabgabe: 2 Erwachsene × 3,00 € × 7 Nächte = 42,00 €, das Kind ist mit 10 Jahren befreit. Dieselbe Familie in Heringsdorf: 2 × 3,70 € × 7 = 51,80 € — plus das Kind, das dort mit 10 Jahren nicht mehr befreit ist.

Was bekommt der Gast dafür? Die Gästekarten-Systematik

Die Kurabgabe ist kein reiner Kostenpunkt, den du deinen Gästen erklären musst wie eine Strafgebühr — die Quittung ist eine Gästekarte mit echtem Gegenwert. Wer das aktiv kommuniziert, hat die Preisdiskussion beim Check-in praktisch nie.

An der schleswig-holsteinischen Küste ist das die OstseeCard: Sie gilt in 19 Ostseebädern von Glücksburg bis Travemünde als Zahlungsnachweis, Strandzugang am Urlaubsort plus je ein freier Strandbesuch in den anderen Orten, dazu Bus-Tickets für 1 € auf Küstenlinien und Rabatte bei Partnern. Auf Usedom übernimmt die UsedomCard dieselbe Rolle: gegenseitig anerkannt in allen teilnehmenden Gemeinden, mit Strandnutzung, Seebrücken und in mehreren Bädern sogar inkludiertem Nahverkehr. In Kühlungsborn finanziert die Abgabe unter anderem tägliche Strandreinigung, DLRG-Wachtürme und über 300 Veranstaltungen im Jahr — die Kurkarte gilt dort zugleich als Tageskarte in anderen Bädern der mecklenburgischen Küste.

Für dich als Vermieter heißt das: Du bist die Ausgabestelle. Die Karte entsteht beim Melden des Gastes — womit wir beim eigentlichen Arbeitsschritt sind.

Meldeschein und digitale Meldesysteme: So läuft der Prozess

Der Ablauf ist in fast allen Ostseebädern gleich strukturiert, nur das Werkzeug unterscheidet sich — vom Papierblock bis zur PMS-Schnittstelle. So sieht der Standardprozess aus:

  1. Als Vermieter registrieren. Bevor du meldest, musst du deiner Kurverwaltung als Beherbergungsbetrieb bekannt sein. Viele Orte legen dir dabei direkt einen Zugang zum digitalen Meldesystem an.
  2. Gast melden. Pro Aufenthalt erfasst du Namen, Personenzahl, Geburtsjahre (wegen der Kinderbefreiung) und An-/Abreisedatum. Wichtig: Die melderechtliche Hotelmeldepflicht nach Bundesmeldegesetz ist für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit zum 1. Januar 2025 entfallen — die Kurabgabe-Meldung aus der Gemeindesatzung bleibt davon unberührt und gilt weiter. Für ausländische Gäste besteht die BMG-Meldepflicht ohnehin fort.
  3. Gästekarte ausgeben. Aus der Meldung entsteht die Kurkarte — gedruckt oder zunehmend digital per E-Mail bzw. App aufs Handy des Gastes.
  4. Kurabgabe einziehen. Du kassierst den Betrag beim Gast — je nach Setup als Teil des Buchungspreises, als separate Position bei der Anzahlung oder vor Ort.
  5. Abrechnen und abführen. Die Kurverwaltung rechnet gesammelt ab; bei digitalen Systemen automatisch aus den gemeldeten Daten, klassisch per Sammelabrechnung zum Monats- oder Quartalsende.

Die Digitalisierung ist an der Ostsee weit fortgeschritten: Verbreitet sind vor allem der AVS Meldeschein — eine Online-Anwendung, mit der du Kurkarten erzeugst und bargeldlos mit der Gemeinde abrechnest, im Einsatz in über 300 Orten in DACH — und das elektronische Meldewesen von Feratel mit Meldescheinerfassung, Kurabgabe-Abrechnung und digitaler Unterschrift. Welche Plattform dein Ort nutzt, steht auf der Vermieterseite deiner Kurverwaltung.

Wie du die Kurtaxe automatisch abwickelst

Der Meldeschein ist ein klassischer Fall von Daten, die du längst hast: Name, Personenzahl, Reisedaten liegen mit jeder Buchung in deinem Property-Management-System. Der einzige Grund, sie noch einmal abzutippen, ist eine fehlende Verbindung zwischen PMS und Meldesystem.

Genau diese Verbindung gibt es: Viele PMS und spezialisierte Middleware-Anbieter haben Schnittstellen zu AVS und Feratel, sodass aus einer bestätigten Buchung automatisch ein vorbefüllter Meldeschein wird — der Gast ergänzt fehlende Angaben beim digitalen Check-in, die Kurkarte kommt per Mail vor Anreise, und die Abrechnung mit der Kurverwaltung läuft aus den gemeldeten Daten. Damit wandert die Kurabgabe von „jede Woche Zettelwirtschaft" zu „einmal sauber eingerichtet". Wie so eine durchgehende Kette vom Buchungseingang bis zur Buchhaltung aussieht, zeigt der Leitfaden Ferienwohnung automatisieren; mit welchen Werkzeugen ich solche Ketten in Projekten baue, steht in meinem Technik-Setup.

Dass sich das lohnt, sehe ich in Schleswig-Holstein regelmäßig aus nächster Nähe: Meine eigenen beiden Ferienwohnungen betreibe ich am Möllner See vollständig automatisiert, und bei Gut Kletkamp — 10 Einheiten an der holsteinischen Ostseeküste — hat die Automatisierung von Check-in, Gästekommunikation und Reinigungsplanung über 20 Stunden Verwaltung pro Woche eingespart. Gästemeldung und Kurabgabe sind in so einem Setup kein eigener Arbeitsblock mehr, sondern ein Nebenprodukt des digitalen Check-ins.

Typische Fehler bei der Kurabgabe

Die meisten Probleme entstehen nicht durch böse Absicht, sondern weil Vermieter das System ihrer Gemeinde nie komplett gelesen haben. Diese fünf Fehler sehe ich am häufigsten:

  • Kurabgabe nicht einkalkuliert. Wer die Abgabe weder im Preis noch als separate Position erhebt, zahlt sie wegen der Haftung am Ende selbst — bei einer gut gebuchten Wohnung schnell ein dreistelliger Betrag pro Saison.
  • Satzung des Nachbarorts benutzt. Sätze, Saisonzonen und Kinderbefreiungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde — die Werte aus einem Blogartikel oder vom Nachbarort sind keine Grundlage für deine Abrechnung.
  • Meldung für deutsche Gäste eingestellt. Der Wegfall der BMG-Hotelmeldepflicht zum 01.01.2025 wird als Ende aller Meldepflichten missverstanden. Die Kurabgabe-Meldung steht in der Gemeindesatzung und gilt unabhängig davon weiter.
  • Befreiungen ohne Nachweis gewährt. Kinderalter, Schwerbehinderung, wichtige Gründe: Was befreit, definiert die Satzung — und meist gehört ein Nachweis dazu. Wer großzügig freistellt, haftet für die Differenz.
  • Gästekarte nicht ausgegeben. Wer nur kassiert, aber die Karte nicht aushändigt, verschenkt den Gegenwert — und provoziert genau die Diskussionen über „versteckte Gebühren", die mit einer erklärten Gästekarte gar nicht erst entstehen.

Fazit: Einmal die Satzung lesen, dann automatisieren

Die Kurtaxe an der Ostsee ist Gemeindesache — deshalb führt kein Weg daran vorbei, die Kurabgabesatzung deines Ortes einmal gründlich zu lesen: Sätze, Saisonzonen, Zählweise, Befreiungen, Meldeweg. Danach ist es ein Prozessthema: Gast melden, Karte ausgeben, Abgabe einziehen, abrechnen — und genau diese Schritte gehören ans PMS angebunden statt in die Zettelablage. Dein nächster Schritt: Satzung und Vermieterportal deiner Kurverwaltung heraussuchen und prüfen, ob dein Ort AVS, Feratel oder ein eigenes Meldesystem nutzt — das entscheidet, wie viel davon automatisch laufen kann.

Häufige Fragen

01Wie hoch ist die Kurtaxe an der Ostsee?

Das legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Kurabgabesatzung fest — einen einheitlichen Ostsee-Satz gibt es nicht. In den belegten Gemeinde-Beispielen dieses Artikels liegen die Hauptsaison-Sätze 2026 zwischen 3,00 € und 3,70 € pro Person und Übernachtung, zum Beispiel 3,50 € in Timmendorfer Strand, 3,00 € in Kühlungsborn und 3,70 € in den Usedomer Kaiserbädern. Verbindlich ist immer die Satzung deiner Gemeinde.

02Wer muss die Kurtaxe bezahlen — Gast oder Vermieter?

Schuldner der Kurabgabe ist der Gast. Als Vermieter bist du aber in der Regel per Satzung verpflichtet, deine Gäste zu melden, die Abgabe einzuziehen und an die Kurverwaltung abzuführen — und du haftest für die vollständige und rechtzeitige Abführung. Grundlage sind die Kommunalabgabengesetze, in Schleswig-Holstein § 10 KAG, in Mecklenburg-Vorpommern § 11 KAG M-V.

03Sind Kinder von der Kurabgabe befreit?

Meistens ja, aber die Altersgrenze ist Gemeindesache: In Timmendorfer Strand sind Kinder bis 18 befreit, in Kühlungsborn bis 16, in den Usedomer Kaiserbädern nur bis 6 Jahre. Auch Befreiungen für Schwerbehinderte oder Geschäftsreisende regelt jede Satzung selbst — prüfe immer die Satzung deines Ortes.

04Muss ich noch Meldescheine ausfüllen, obwohl die Hotelmeldepflicht abgeschafft wurde?

Ja. Zum 1. Januar 2025 ist nur die melderechtliche Pflicht aus dem Bundesmeldegesetz für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit entfallen. Die Meldepflicht für die Kurabgabe steht davon unabhängig in der Gemeindesatzung und gilt weiter — in vielen Ostseebädern inzwischen digital über Systeme wie AVS oder Feratel.

05Was passiert, wenn ich die Kurabgabe nicht abführe?

Als Einzugsverpflichteter haftest du gegenüber der Gemeinde für die vollständige und rechtzeitige Abführung — sie kann den Betrag dann per Bescheid direkt von dir fordern, auch wenn der Gast nie gezahlt hat. Dazu kommen je nach Satzung Verspätungsfolgen und Bußgelder wegen verletzter Melde- und Mitwirkungspflichten.

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